Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Auftraggeber hat alle ihm von G & W Hausbau GmbH (nachstehend G & W genannt) übermittelten Informationen vertraulich zu behandeln. Jede Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Gibt der Auftraggeber Informationen von G & W – ohne deren vorheriger schriftlicher Zustimmung – weiter, so hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls es zum Abschluss eines Vertrages mit dem von G & W nachgewiesenen Verkäufer/ Käufer oder Mieter/Vermieter kommt.
- G & W ist bestrebt, nur einwandfreie Objekte zu vermitteln. Die das Objekt betreffende Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers/Vermieters. Für die Richtigkeit der Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für unrichtige Angaben besteht nur bei Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für Angaben über Käufer bzw. Mieter.
- G & W ist berechtigt, auch für den anderen Teil entgeltlich tätig zu werden.
- Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.
- Kommt es, mit einem von G & W nachgewiesenen Kunden, zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages, ohne persönliche Teilnahme der G & W, so hat der Auftraggeber dies G & W umgehend mitzuteilen und eine Vertragsabschrift zukommen zu lassen.
- Mit Abschluss eines Miet- oder notariellen Kaufvertrages wird die Maklerprovision fällig und zahlbar. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so ist die am Sitz von G & W übliche Provision anzusetzen. Sie beträgt bei Kaufverträgen über Häuser oder Eigentumswohnungen sowie bei Grundstücken ohne Bauvertrag und Gewerbeobjekten mindestens 4,76%, des Kaufpreises, bei Mietverträgen über Wohnobjekte 2,38, bei Gewerbeobjekten 3,57 Monatskaltmieten (inkl. Garage und/oder Stellplatz), jeweils inkl. derz. 19% Mehrwertsteuer. Außerdem gilt die MaBV. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kauf- /Mietvertrag anstatt durch den Interessenten selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte, oder solche natürliche oder juristische Personen abgeschlossen wird, die zu dem Interessenten in gesellschaftlichen, vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnissen stehen.
- Tritt der Verkäufer/Vermieter von einer Vereinbarung, vor deren Ablauf, zurück, hat er G & W die ihr entstandenen Aufwendungen, wie Post- und Schreibgebühren, Reisekosten, Veröffentlichungskosten, zu ersetzen, es sei denn er kann nachweisen, dass G & W keine ausreichenden Aktivitäten zur Vermittlung oder zum Nachweis des Objektes bzw. eines Käufers/Mieters getätigt hat. Das Recht einen Gegenbeweis eines geringeren Aufwandes zu erbringen, bleibt dem Verkäufer/ Käufer/ Vermieter/Mieter unbenommen.
- Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Alle Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine sinngemäße, gesetzlich wirksame, ersetzt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von G & W, soweit gesetzlich zulässig.